Der Verbraucherschutz bei Online-Verträgen bleibt enger gefasst als bei schriftlichen Werbebriefen. Klauseln zur Zusendung von Briefwerbung sind dem Urteil nach zulässig, wenn der Verbraucher sie vor der Unterschrift streichen kann. Bei elektronischer Post muss der Nutzer den Bedingungen ausdrücklich zustimmen. Urteil: Bundesgerichtshof billigt die AGB von Happy Digits, WELT ONLINE – Finanzen.

Quelle: Welt Finanzen
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