Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Reisenden bei einer Pleite des Veranstalters gestärkt. Sie dürfen von der Versicherung des Veranstalters im Pleitefall auch dann den Reisepreis erstattet verlangen, wenn der Veranstalter betrügerisch gehandelt hat.

Pauschalreisen – Mehr Schutz im Pleitefall.

Quelle: Stiftung Warentest
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