Das Landgericht Berlin hat die Grüezi-Real-Estate AG verurteilt, den Kauf einer Eigentumswohnung in Berlin rückabzuwickeln. Der Vermittler der Firma habe den Käufer unzureichend über die zu erwartenden Mieterträge informiert. Außerdem habe er dem Kunden geraten, ein verbindliches Kaufvertragsangebot abzugeben, obwohl er noch keinen Darlehensvertrag abgeschlossen hatte.

Grüezi-Real-Estate AG – Verurteilung zu Schadenersatz.

Quelle: Stiftung Warentest
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